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| Schaffung und Bewirtschaftung eines Grundstücksportfolios im Wert von EUR 500 m |
| • Das Konzept des Erbbaurechts entstand 1290 in England und wurde in den darauffolgenden Jahrhunderten, aufgrund der langen Laufzeit und Sicherheit, vor allem von Kirchen und europäischen Adelsgeschlechtern genutzt • Weltbekannte Städte wie London, Hong Kong und Amsterdam sind größtenteils auf Grundstücken mit Erbbaurechten errichtet • Deutschland führte das Erbbaurechtsgesetz im Jahr 1919 ein, um den Wohnungsbau zu fördern. Das Erbbaurechtsgesetz überlebte sowohl den 2. Weltkrieg sowie den Sozialismus in der DDR und ist bis heute in Kraft. Die katholische Kirche ist der größte Erbbaurechtsgeber in Deutschland |
| • Historisch begaben vor allem öffentliche Einrichtungen, Gemeinden, Kirchen und Adlige Erbbaurechte auf ihre Grundstücke • Meist können Investoren nicht in die lukrativen Erbbaurechts- • Private Investoren haben üblicherweise keinen Zugriff auf Erbbaurechtsgrundstücke, da diese meist vererbt und nur selten verkauft werden |
| • Erbbaurechte sind eine der weltweit sichersten Anlageklassen • Erbbaurechte sind weitgehend unabhängig von Finanzkrisen, Währungsreformen und Staatskrisen • Mit einer Laufzeit von über 100 Jahren stellen Erbbaurechte eine natürliche Absicherung gegen Inflation dar |

| • Ein Erbbaurecht (EBR) wird durch die Trennung von Grundstückseigentum
und Nutzungsrechten des Grundstücks und darauf befindlicher Gebäude geschaffen • Der Erbbaurechtsnehmer (Erbbauberechtigter) muss regelmäßig Erbbauzinsen (EBZ) an den Grundstückseigentümer zahlen • Typisches Erbbaurecht • Wohnen • Mehrfamilienhaus • Voll privatisiert |
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